Glückwunsch zum nächsten Schritt - Hochzeit, Eigenheim und Familiengründung

Die Hochzeitsglocken läuten und schon ändert sich einiges im Versicherungsschutz für das Ehepaar...

Wenn die Hochzeitsglocken läuten - Versicherungsschutz für zwei

Der Mai ist traditionell die Hochzeit für Hochzeiten. Oftmals wurde das rauschende Fest schon viele Monate im Voraus geplant, jedes Detail akribisch festgelegt. Ob Frisur, Kleid, Gästeliste, Hochzeitsmenü oder Geschenkeliste – jetzt muss alles stimmen. Aber Ehen werden im Himmel geschlossen und auf Erden gelebt, sagt ein Sprichwort.

Trotz aller Vorfreude darf deshalb die Sicherheit nicht aus dem Blickfeld geraten. Denn für frischgebackene Eheleute ändert sich einiges.

Hier unsere Versicherungs-Tipps:

  • Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kann beantragt werden, wenn der Partner kein eigenes Einkommen besitzt.
  • Wenn Sie einen gemeinsamen Hausstand gründen, brauchen Sie nur noch eine Hausratversicherung. In der Regel wird der zuerst abgeschlossene Vertrag weitergeführt und der jüngere gekündigt. Prüfen Sie in jedem Fall, ob Versicherungsumfang und -summe Ihrem aktuellen Bedarf entsprechen.
  • Für Eheleute reicht eine private Haftpflichtversicherung. Auch hier kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag gekündigt werden. Diese Möglichkeit haben übrigens auch zusammen lebende Paare ohne Trauschein.
  • Heiraten heißt auch, Verantwortung für den Anderen zu übernehmen. Wie ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin abgesichert, falls Ihnen etwas zustößt? Eine Risiko-Lebensversicherung wehrt finanzielle Nöte ab.
  • Haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Alleinfahrer-Tarif vereinbart? Dann wird es höchste Zeit, auch den Partner als Fahrer eintragen zu lassen.
  • Erkrankt ein Ehepartner schwer und fällt sein Einkommen weg, reißt das ein tiefes Loch in die gemeinsame Haushaltskasse. Davor schützt eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Übrigens: Für besonders auf Sicherheit bedachte Brautleute gibt es eine Hochzeitsversicherung. Die zahlt, wenn die Feier aus wichtigem Grund abgesagt werden muss, zum Beispiel eine schwere Erkrankung von Braut oder Bräutigam. Sie hat nur einen Haken: Wenn ein Partner kalte Füße bekommt und kurz vor der Hochzeit Reißaus nimmt, fließt kein Geld.

 

Weitere Tipps zu den Behördengängen nach der Hochzeit

Checkliste für Namensänderungen:

  • Neuer Personalausweis, Reisepass und die Zulassungspapiere für das Auto muss für die Person(en) der Namensänderung her. Üblicherweise kann dieses bereits einige Wochen vor der Heirat im Einwohnermeldeamt geschehen. Führerschein sind hiervon ausgeschlossen.
  • Neben den Behörden: Arbeitgeber, Vermieter, Banken, Versicherungen, Gas-Anbieter, Strom und Telefonanschluss Betreiber, die Krankenkasse und weitere Dienstleister müssen informiert werden. Gerne von uns! Hierfür benötigen wir nur die Eheurkunde.

Steuerklassen prüfen:

Nach der Hochzeit ändert sich in der Regel die Steuerklasse des Ehepartners und die eigene.

  • Klasse I wird in Klasse IV geändert.
  • Optional: Steuerklasse III und Steuerklasse V 

--> Lohnt sich bei Paaren mit größeren Einkommensunterschieden, da die Begünstigung (III) des besser Verdienenden, sich Netto für beide (V) auzahlt. Klären sie dieses mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, den wir auch gerne für sie informieren.

 

Auch das ist wichtig für die zukünftige Planung

Check­lis­te nach der Hochzeit:

  • Namensänderungen bei Fitnessstudio-Verträgen, Vereinen, Online-Shops und sozialen Netzwerken
  • Damit nichts verloren geht, sollten Sie den alten Namen eine Weile am Briefkasten stehen lassen.

 Kurz Beratung zur weiteren Familienplanung - Tipp:

  • Kommt es zum glücklichen Umstand eines Babys, so wissen die wenigsten, dass es neben der kostenfreien Familienversicherung in der GKV, einen Kontrahierungszwang (keine Gesundheitsprüfung) für alle Krankenzusatz-Tarife und auch die Krankenvollversicherung gibt. Sollte es komplikationen während der Schwangerschaft geben, so sind die Kosten für ein Zweitbett im Krankenhaus (Rooming-In) und die Chefarztbehandlung für beide sehr ratsam. Die Tarife sind individuell abschließbar und für kleines Geld zu haben. 

Passen Sie auf! Schwangerschaft gilt als Versicherungsfall, sodass es zu keinem Versicherungsschutz mehr kommen kann, außer der Vater schließt 3 Monate vor der Entbindung einen Tarif ab... 

Alles weitere gerne im gemeinsamen Termin - hier buchen.


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