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Versicherungsschutz für die eigene Immobilie, Wohnung oder das Eigenheim gefällig?



Hausversicherung » ELEMENTAR (!), Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus oder Frost?


Deine Vorteile in Kürze: Deshalb ist eine Wohngebäudeversicherung so wichtig!

Du hast hart und fleißig gearbeitet, endlich konntest du dir deinen Traum vom Eigenheim finanzieren. Damit du dich lange wohlfühlst, in deinem Wohngebäude solltest du dieses richtig absichern. Durch immer häufiger auftretende Wetterextremen ist dieses vielen Gefahren ausgesetzt. Dies kann sehr schnell, relativ ungemütlich und teuer für dich werden. Damit du dir keine Sorgen machen musst, vergleiche hier die besten Wohngebäudeversicherungen für dein Eigenheim.

Wohngebäudeversicherung schützt vor:
  • Feuer und Blitzschlag
  • Schäden durch das Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
  • Elementar-Überschwemmung

 

Hausversicherungs-Erweiterungen
  • Glasbruch
  • Vandalismus (z.B. Graffiti)
  • Elementarschäden (z.B. Überschwemmung und Erdrutsche) 

 

Grundkenntnisse zur Tarifauswahl: Hausversicherung

  • Gebäude zum aktuellen Neubauwert (Baupreisindex 1914 Standard) versichern
  • Hausrat ist kein Teil der Hausversicherung
  • Alle Haftpflichtschäden durch Bauherren-Verantwortung, Öl-Tank oder Grundbesitzerhaftung müssen extra versichert werden!

 

 

Für wen ist die Hausversicherung überhaupt geeignet?

 Immobilien-Eigentümer
 Käufer
 Hausverwalter
 Mehrfamilienhäuser
 Eigentümer Gemeinschaften
 Mieter, die eine mtl. Nebenkosten-Reduktion benötigen

 

Übrigens: Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Diese kann von den neuen Besitzern aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden. Als Käufer sollte die bestehende Police immer besser zum Jahresende gekündigt werden, denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu (, und ist oftmals bereits gezahlt worden).

 

 

Was genau ist eine Wohngebäudeversicherung?

Durch immer häufigeren Wetterextremen oder sonstige Risiken können erhebliche Schäden an deinem Gebäude auftreten. Der Wiederaufbau und Reparaturen an deiner Immobilie sind mit extrem hohen Kosten verbunden. Deshalb ist es durchaus sehr sinnvoll, über eine Wohngebäudeversicherung nachzudenken.

Diese versichert: 
  • Dach
  • Wände
  • eingebaute Türen und Fenster
  • Terrassen/Balkon.

Zudem ist alles versichert, was fix innerhalb des Gebäudes installiert ist. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Fest verlegte Fußböden
  • Treppenlifte
  • Sanitäre Installationen
  • Einbaumöbel und Küchen. Diese müssen jedoch individuell für das Gebäude angefertigt worden sein.

Der Schutz kann auch auf die Garage oder den Carport ausgeweitet werden. 

 

 

Bei welchen Schäden zahlt die Versicherung?

Bei Feuer und Blitzschlag
Das sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosionen, Implosion, Überspannung, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges. Brennt Beispielsweise dein Haus nach einem Blitzschlag nieder, wird der Wiederaufbau zum Neuwert von der Versicherung übernommen. Brennt nur der Dachstuhl ab, wird die komplette Reparatur bezahlt. Kommt es beispielsweise zu einer Überspannung und die Heizung geht kaputt, wird diese von der Wohngebäudeversicherung bezahlt. 
 
Schäden durch das Leitungswasser

Kommt es zu einem Wasserschaden in deinem Wohngebäude, bezahlt ebenfalls die Versicherung.

 
Sturm und Hagel

Deckt Beispielsweise ein starker Sturm dein Dach ab und zusätzlich wird durch den starken Regen dein Dachboden beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung für diesen Schaden auf. Achtung: Sturm wird erst ab Windstärke 8 als solche anerkannt.

 

 

Die Zusätzliche Elementarversicherung schützt dein Haus finanziell vor Naturkatastrophen.

Sehr sinnvoll ist auch eine zusätzliche Elementarversicherung abschließen. Durch den Klimawandel sind wir immer häufiger Naturkatastrophen ausgesetzt. Diese Elementarversicherung zahlt auch bei solchen Schäden. 

Die Elementarversicherung greift bei folgenden Schäden:

  • Erdbeben, Erdrutsch
  • Lawinen und Schneedruck
  • Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau

 

 

Dieser erweiterte Versicherungsschutz macht Sinn

Die Gebäudeversicherung kann zusätzlich erweitert werden. Folgendes kann zusätzlich versichert werden und macht durchaus Sinn:

  • Photovoltaikanlage
  • Ableitungsrohre auf dem Grundstück
  • Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks.
  • Glasbruch
  • Elementar

Denn Reparaturkosten bzw. Neuanschaffungen durch Schäden können in diesen Fällen sehr teuer werden. Durch einen erweiterten Versicherungsschutz musst du für Schäden nicht selbst aufkommen. 

 

 

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Von diesen Faktoren ist der Preis abhängig:
  • Gewünschter Leistungsumfang
  • Standort der Immobilie 
  • Anzahl sowie Beschaffenheit eventuelle Nebengebäude
  • Größe des Gebäudes
  • Anzahl der Stockwerke
  • Wert des Wohngebäudes

Je nach Faktoren kann es sein, dass du bei einem guten Anbieter nur 200 € jährlich bezahlen musst. 

 

 

Kann die Gebäudeversicherung steuerlich abgesetzt werden?

Beim Eigenheim, das du selbst nutzt, gibt es keine Steuerbegünstigung. Als Vermieter kannst du die Steuer allerdings geltend machen. 

Versicherungssteuer:

  • Wohngebäude, Elementar, und. Gefahren, Ableitungsrohre = 16,34%
  • Glas, Schutzbrief, Haustechnik, Photovoltaik, Haftpflicht = 19,00 %

 

 

Darum ist eine Gebäudeversicherung für die Hausverwaltung unverzichtbar.

Bist du Verantwortlicher für ein oder mehrere Wohngebäude, gehört es zu deiner Pflicht, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Kommst du als Hausverwaltung dieser Pflicht nicht nach, kann es gut sein, dass du für eventuelle Schäden haftet. Und das wird verdammt teuer und kann dich in den finanziellen Ruin treiben. Darum solltest du auch als Hausverwaltung unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abschließen! 

 

 

Was beim Tarifvergleich noch wichtig ist: Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung!

Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert der Immobilie entsprechen - soweit so klar. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor und Kosten werden kompliziert angerechnet, plus es dauert alles richtig lange. Dafür erstellen wir ein einfaches Versicherungsummen Gebäudewert 1914 Ermittlungsgutachten, um eine Unterversicherung ausschließen zu können.

 

 

Wichtig: Wohngebäudeversicherung werden statistisch zu selten gewechselt

Grundsätzlich ist es bei jeder Versicherung empfehlenswert, in regelmäßigen Abständen ein Vergleich der aktuell am Markt vorhandenen Angebote durchzuführen, weil Leistungen am GDV-Standard angeglichen werden und Alt-Tarife nur in der Bausparkasse "Top-Zinsen" verstecken, das aber nichts mit einem kalkulierbaren Sachwert, wie einer Immobilie / Haus zu tun hat. Das ist nüchtern betrachtet Irrsinn im Alt-Tarif zu bleiben!

Gerade Kunden, die schon seit vielen Jahren bei einem denselben Versicherer sind, verschenken oftmals viel Geld, weil sie auf günstigere Angebote verzichten. Einer aktuellen Erhebung zufolge findet eine Kündigung von Wohngebäudepolicen im Durchschnitt nur alle 16 Jahre statt. Für die Versicherer ist dies natürlich eine sehr erfreuliche Tatsache, gelten die Kunden im Bereich der Wohngebäudeversicherung doch als sehr treu und sind deshalb oftmals dazu bereit, auch höhere Beiträge als bei Mitbewerbern zu zahlen. Diese Wechselträgheit kommt Dir beim simplr Günstigerprüfungsservices nicht mehr unter. Hier ist es in aller Regel problemlos möglich, den Vertrag zum Ablauf eines Jahres hin zu kündigen und sich für einen günstigeren Versicherer zu entscheiden. In welchen Fällen die sinnvoll ist und worauf einem anstehenden Wechsel geachtet werden sollte, kann unser Uwe, Berthold oder Jürgen, als ein unabhängiger Versicherungsberater erläutern, die alle selber Immobilien oder mindestens ein Mehrfamilienhaus besitzen.

 

 

Du willst dein Wohngebäude ausreichend schützen?

Dann vergleich hier die besten Konditionen für deine Wohngebäudeversicherung.

Solltest du Hilfe beim Finden der passenden Versicherung brauchen, dann melde dich hier für ein kostenloses Beratungsgespräch.

 

Was ist eigentlich nicht versichert im Wohngebäude-Versicherungstarif?

§ 1 Generelle Ausschlüsse
  Krieg
  Innere Unruhen (Bsp. Blog Artikel "G20")
  Kernenergie
 
§ 2 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeuge
  Erdbeben
  Sengschäden
  Verbrennungskraftmaschinen Folgeschäden
 
§ 4 Sturm, Hagel
Es wird von "Sturm" gesprochen, wenn die Windstärke 8 offiziell erreicht worden ist. Hierfür gibt es eine neutrale Zentralstelle, die das exakte Ergebnis aufzeigt.
  Sturmflut
  Nicht ordnungsgemäß geschossene Außentüren, Fenster oder sonstige Öffnungen
  weitere Elementargefahren
  nicht bezugsfertige Gebäudeteile
  Laden- und Schaufensterscheiben 
§ 3 Leitungswasser
  Regenwasser aus Fallrohren
  Plansch- oder Reinigungswasser
  Schwamm
  Grundwasser
  Erbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch
  Erdsenkung oder Erdrutsch
  Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder absturz eines Luftfahrzeuges (auf Leitungswasser bezogen)
  Sprinkler
  Sturm, Hagel
  Leitungswasser aus Eimern
  nicht bezugsfertige Gebäudeteile

 

 

Empfehlung: Mindestanforderungen an deine neue Wohngebäude-Versicherung

Alt-Bedingungen

 Ermittlung der Deckungssummen
 Mitversicherung von "grober" Fahrlässigkeit
 Schäden an Rohren und Leitungen durch Frost/Risse mitversichert?
 Überspannungsschäden durch Blitz inkludiert?
 Schäden durch Kamin (Nutzwärmeschäden) mitversichert?
 Beseitigung umgestürtzer Bäume?
 Behördenkosten zur Regulierung übernommen?
 Einbruch unbefugter Personen mitversichert?
 
 

Policen-Prüfung

  Alle Schäden angegeben (Anzeigepflicht)
  Nebengebäude (z.B. Garagen)
  Rabatte für Niedrig-Energie und Neubauten
  Photovoltaik-, Solar- und Wärmepumpenanlagen
  
 

Worauf sollte im Schadenfall geachtet werden?

  Unverzügliche Meldung (14 Tage)
  Klarstellung des Schadenfalles (Obliegenheit)
  Wahrheitgemäße Schadenberichte + Belege
  Weitere Schäden abwenden (Obliegenheit)