Glückwunsch. Du professionalisierst Dich, schaffst neuste Techniken an, beziehste neue Büros und/oder hast eine Größe erreicht, die es sich lohnt direkt nach einer Unversehbarkeit aufgebaut zu haben. Die Maschine läuft und damit diese ungehindert weiterlaufen kann, kommt hier dein Content zur Inhaltsversicherung. Wähle die Versichertengemeinschaft, oder direkt individuell über unsere maßgeschneiderten Ausschreibungen für Selbstständige.
Du hast dein eigenes Business bereits erfolgreich gestartet und dein junges Unternehmen ist am Markt etabliert. Hast du dir schon mal die Frage gestellt, wer deine Geschäftseinrichtung im Falle eines Schadens bezahlt? Unvorhergesehene Situationen wie Feuer, Einbruch oder Natureinflüsse kommen immer wieder vor. Damit du im Notfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerätst, gibt es die Geschäftsinhaltsversicherung.
Diese kommt für den Wiederaufbau bzw. die Wiederbeschaffung auf.
Eine Inhaltsversicherung für Unternehmen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, macht aber durchaus Sinn. Da der laufende Betrieb eines Unternehmens essenziell vom Inventar und eingelagerten Produktionsgütern und Waren abhängt. Auch fertige Waren, die noch nicht ausgeliefert worden sind und deren Schaden zu Umsatzverlusten führt, sind abgesichert. Insbesondere wenn dein Unternehmen erhöhten Gefahren ausgesetzt ist, etwa durch erhöhte Hochwasser- oder Einbruchsgefahr, solltest du dich unbedingt um eine Absicherung kümmern.
Mit einer Gewerbeinhaltsversicherung schützt du dein Unternehmen gegen alle finanziellen Verluste, die durch Schäden an deiner Betriebseinrichtung sowie allen Waren und Produkten entstehen können.
Hierbei sind Schäden durch
Eine Geschäftsinhaltsversicherung kommt für die Kosten der Wiederbeschaffung und die Instandsetzung geschädigten Inventars und Betriebsmittel auf.
Abgesichert sind die Betriebseinrichtung, Produkte, Waren und Vorräte des Unternehmens. Hierzu zählen sowohl der Schreibtisch als auch technisches Equipment, z. B. Computer, Werkzeuge und Maschinen. Aber auch betriebsfremdes Eigentum, wie etwa persönliche Gegenstände von Mitarbeitern, sind abgesichert.
Eine Gewerbeinhaltsversicherung sorgt dafür, dass du im Fall eines unvorhersehbaren Schadens deinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten oder schnellstmöglich wieder aufnehmen kannst, ohne dafür selbst in die Tasche greifen zu müssen. Dabei werden nicht nur Verluste von Waren oder Inventar ausgeglichen, sondern vorrangig die betrieblichen Einrichtungen durch Wiederbeschaffung oder Reparatur wiederhergestellt.
Als Ergänzung bieten einige Versicherungsgesellschaften auch eine Absicherung gegen Einnahmeverluste an, die durch einen größeren Schaden entstanden sind. Darüber hinaus ist in den meisten Fällen auch ein passiver Rechtsschutz enthalten.
Die jährlichen Kosten für eine Gewerbeinhaltsversicherung hängen von der
Deshalb wird die Versicherungsprämie für dein Unternehmen individuell berechnet. Eine Selbstbeteiligung zwischen 100 und 1.000 EUR pro Schaden hilft, den jährlichen Versicherungsbeitrag zu senken.
Als selbstständiger Unternehmensinhaber solltest du mit rund 200 bis 400 Euro pro Jahr rechnen. Wenn du dein Gewerbe gerade neu gründest, solltest du auf Kombi-Angebote achten. Viele Versicherer bieten ein Gewerbeversicherungs-Gesamtpaket an, das neben der Inhaltsversicherung auch eine Haftpflicht- sowie Rechtsschutzversicherung enthält. Bei diesen Paketen lässt sich viel Geld sparen.
Du solltest den Waren- und Inventarwert deines Unternehmens genau beziffern können. In der Regel ist hierbei nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert für die Wiederbeschaffung maßgebend.
Die meisten Versicherungsunternehmen bieten je nach Art und Ausstattung eines Unternehmens eine Deckungssumme zwischen zwei und zehn Millionen Euro an. Hierbei wird die Summe für einzelne Schadensbereiche separat gelistet und kann auch niedriger ausfallen.
Gewerbeinhaltsversicherungen übernehmen entsprechend der Deckungssumme die Kosten für die Neuanschaffungen und Wiederherstellung des Geschäftsbetriebes. Hierzu zählen unter anderem:
Wie in den meisten Versicherungsfällen sind folgende Gefahren nicht durch die Geschäftsinhaltversicherung abgedeckt:
Des Weiteren behalten sich Versicherungen vor, die Ersatzleistungen bei grober Fahrlässigkeit einzuschränken.
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