Immer wieder kommt es zu schweren Arbeitsunfällen oder Krankheiten deiner Mitarbeiter. Dieser fällt dann oftmals längere Zeit aus. Oder aber eine Mitarbeiterin bekommt ein Kind und ist längere Zeit in Karenz. Damit du nicht selbst alles aus deiner Tasche bezahlen musst, gibts die Umlageversicherung. Erfahre hier alles, was du über die Umlageversicherung wissen musst.
Fällt ein Mitarbeiter durch eine Krankheit oder durch den Mutterschutz für eine längere Zeit aus, bekommst du einen Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung zurückerstattet - die sogenannte Umlageversicherung. Bei Mutterschaft bekommst du als Arbeitgeber die volle Höhe zurückerstattet (U2), bei Krankheit einen Teil (U1).
Bei der Teilnahme an der U1 bzw. U2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet. Die Umlage ist für jeden Mitarbeiter abzugeben, auch wenn du nur Aushilfen hast.
Fällt der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen aus, werden je nach gewähltem Tarifes 70 - 50 % des fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts erstattet.
Die sogenannte U2 tritt in Kraft, wenn eine Mitarbeiterin ein Kind bekommt und deshalb für längere Zeit ausfällt. Auch die U2 ist von allen Arbeitgebern verpflichtend zu bezahlen. Diese muss für jeden Mitarbeiter bezahlt werden. Auch wenn keine Frauen beschäftigt sind.
Hier werden 100 % des Bruttoentgelts erstattet. Zusätzlich werden die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung erstattet
Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: U1- pflichtig sind nur Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Nicht umlagepflichtig sind zudem jene Unternehmen, die nicht auf Gewinn aus sind. Denn für diese ist die Entgeltfortzahlung an ihren Arbeitnehmer kein wirtschaftliches Risiko. Hierzu zählen:
Die Verdienstfortzahlung eines Nicht-Selbständigen, also all deiner Angestellten, muss von Dir bis zur Woche 6 geleistet werden und wird über die Umlage 1 im Protensatz 50% bis 85% zurückerstattet.
Nehmen wir einfach für einen der gewählten einen Bruttolohn von 5.000 EUR im Monat, also lockeren 60.000€ im Jahr an. Das heißt, bei einer 5-Tage-Woche und einer Krankschreibung (z.B. Corona Quarantäne-Zeit) von 14 Tage, kommen wir auf 10-Arbeitstagen.
Das sind 50% entgangene Arbeitszeit /-kraft, die Du mit 2.500 EUR (exklusive Opportunitätskosten) zum Ende des Monats durch den Arbeitsvertrag entlohnen wirst. Diese 2.500€ Verlust werden je nach Erstattungssatz mit 50%, also 1.250€ bis zu maximal 80% (2.000€) zurückerstattet. Dahinter steckt das Umlagepflichtprinzip: U1.