System GKV und PKV im Vergleich


Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bildet das Fundament des deutschen Gesundheitssystems und bietet der Mehrheit der Bevölkerung einen verlässlichen Gesundheitsschutz. Sie basiert auf dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge und erhalten im Krankheitsfall die notwendigen medizinischen Leistungen. Diese Basisversorgung hinterlässt Leistungslücken, die Versicherten punktuell über private Zusatzversicherungen schließen können.

Beiträge und Zusatzbeiträge

Der allgemeine Beitragssatz zur GKV liegt bei 14,6 Prozent (Stand 2025) des Bruttoeinkommens und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer allein tragen. 2025 lag dieser durchschnittlich bei 2,5 Prozent, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent ergibt. Der Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich.

Leistungen und Leistungsunterschiede

Die GKV übernimmt eine medizinische Grundversorgung. Dazu gehören Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen. Zwar sind die Kernleistungen gesetzlich festgelegt, doch Krankenkassen haben Spielräume bei Zusatzleistungen. Einige bieten beispielsweise erweiterte Präventionsangebote, professionelle Zahnreinigungen oder Zuschüsse für alternative Heilmethoden. Die Leistungskataloge sollten bei einem Vergleich der Krankenkassen in jedem Fall mit geprüft werden.

Wechsel der Krankenkasse

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich lohnen, beispielsweise aufgrund niedrigerer Zusatzbeiträge oder besserer Zusatzleistungen. Seit Januar 2021 gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat zum Monatsende. Zudem besteht eine Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei der gewählten Krankenkasse. Bei Beitragserhöhungen haben Versicherte aber ein Sonderkündigungsrecht.

Die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse ist unkompliziert: Nach dem Wechsel übernimmt die neue Kasse automatisch die Kündigung der bisherigen Versicherung. Es empfiehlt sich jedoch, vorab Leistungen und Beiträge der Anbieter sorgfältig zu vergleichen.

Private Zusatzversicherungen ergänzen die Versorgung

Die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenkassen schränken die Gesundheitsversorgung ein. Insbesondere in den Bereichen Zahnmedizin, Krankenhausaufenthalte und ambulante Versorgung können private Zusatzversicherungen sinnvoll sein.

  • Zahnzusatzversicherung: Deckt Kosten für hochwertigeren Zahnersatz, Implantate oder regelmäßige professionelle Zahnreinigungen, die von der GKV nur teilweise oder gar nicht übernommen werden.
  • Krankenhauszusatzversicherung: Sichert Vorteile wie Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlfreiheit bei Kliniken.
  • Auslandskrankenversicherung: Übernimmt medizinische Behandlungen im Ausland, da die GKV dort oft nur eingeschränkten Schutz bietet.
  • Ambulante Zusatzversicherung: Übernimmt Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, Zuschüsse für alternative Heilmethoden (z. B. Osteopathie) und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
    Zusatzversicherungen ermöglichen es Versicherten, ihre medizinische Versorgung individuell zu verbessern und über den GKV-Standard hinausgehende Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Wechsel in die Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro brutto jährlich. Durch einen Wechsel können Versicherte den Grad ihrer Gesundheitsversorgung durch die freie Tarifwahl selbst bestimmen. Eine professionelle Beratung hilft dabei, die Vor- und Nachteile beider Gesundheitssysteme genau zu verstehen und sich für die passende Versorgung zu entscheiden.

GKV: Grundversorgung mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten

Die GKV bietet eine solide Grundversorgung, die mit der Wahl der richtigen Krankenkasse und privaten Zusatzversicherungen individuell optimiert werden kann. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bieten, sollte aber sorgfältig geprüft werden.

Es empfiehlt sich, regelmäßig die eigenen Versicherungsbedürfnisse zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um eine optimale medizinische Versorgung sicherzustellen.


Leistungen und Tarife aller gesetzlichen Krankenkassen

 Oft wird gefragt, was die Krankenkassen denn jetzt laut Sozialgesetzgebung zahlen müssen? Hier hast Du eine übersichtliche Tabelle und weitere wichtige Antworten:

Leistungen der Krankenkasse

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl versicherbar Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung durch GKV Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker-leistungen Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% nur für zugelassene Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
Zahnarzthonorare Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100% Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

 

Studenten-Beiträge

Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen müssen sich selbst krankenversichern, wenn sie nicht mehr über die Eltern beitragsfrei mitversichert sind (was nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und bei einem regelmäßigen monatlichen Einkommen von maximal 395 Euro möglich ist). Die Versicherung in der studentischen Krankenversicherung, deren Beiträge niedriger als die "normalen" Beiträge sind, ist maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Pflege von Angehörigen, eigene Krankheit o.ä.) ist eine Verlängerung dieser Grenzen möglich. Wer länger studiert, muss sich ansonsten freiwillig gesetzlich oder aber privat versichern.

Durch die Einführung kassenindividueller Zusatzbeiträge zum 01.01.2015 hat sich auch die Berechnung der Studentenbeiträge verändert, so dass nun auch der Studentenbeitrag nicht mehr einheitlich ist, sondern sich von Kasse zu Kasse unterscheidet.

Bemessungsgrundlage für die Beiträge der studentischen Krankenversicherung ist der Betrag, der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studenten festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern leben (BAföG-Bedarfssatz). Er dient aber als Bemessungsgrundlage für alle Studenten (auch die, die noch bei ihren Eltern leben) und beträgt derzeit 649,00 Euro.
Auf diesen Betrag werden 70 % des allgemeinen gesetzlichen Beitragssatzes (derzeit 14,6%) als studentischer Beitrag erhoben, d.h. aktuell 10,22% (=14,6 x 0,7). Dazu kommt dann ggf. noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der von den Studierenden alleine zu tragen ist.

Pflegeversicherung: Zusätzlich zur eigentlichen Krankenversicherung ist auch ein eigener Beitrag zur Pflegeversicherung zu bezahlen. Dieser wurde zum 01.01.2015 um 0,3 Prozentpunkte angehoben und beträgt nun 2,35% bzw. (bei Kinderlosen ab 23 Jahre) 2,6%. Hier fallen daher für Studenten monatlich 15,25 Euro bzw. 16,87 Euro an Beiträgen an.

Studenten-Beiträge zwischen 70 EUR bis 85 EUR pro Monat! 

Ohne Gesundheitsprüfung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, neue Mitglieder unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit aufzunehmen. Hier wird es keine Schwierigkeiten geben, ganz im Gegenteil...

Die Krankenkassen werden vom Bund bezuschusst, wenn Sie entsprechend viele Krankheitsfälle in Ihren Versichertenbestand haben. Es gibt also keinen Grund warum ein Wechsel für dich nicht in Frage kommen sollte!

Ergänzung: Zusatzversicherung

Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die medizinische Grundversorgung. Wenn Sie erstklassige Leistungen wollen, entscheiden Sie sich als Kassenpatient am besten für eine private Kranken-Zusatzversicherung.

Gestalten Sie den Zusatzschutz nach Ihrem persönlichem Bedarf
Welche Leistungen Sie in Ihrer Kranken-Zusatzversicherung absichern, entscheiden Sie nach persönlichem Bedarf. Je nach Tarif versicherbar sind ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z.B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) und Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).

Wichtig: Die Leistungen Ihrer privaten Kranken-Zusatzversicherung können Sie in aller Regel nicht sofort nach Abschluss der Police in Anspruch nehmen. Bis Ihr Zusatzversicherer etwa teuren Zahnersatz oder eine hochwertige Brille bezahlt, müssen Sie mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Informieren Sie sich also rechtzeitig.

Alternative: Privat versichern

Die Private Kranken­ver­si­che­rung bietet viele Vorteile. Als Arbeitnehmer müssen Sie nur dann gesetzlich krankenversichert bleiben, wenn Sie nicht mehr als 4.950 Euro im Monat verdienen (oder 59.400 Euro im Jahr / Stand 2018). Sobald Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das kann sich vor allem lohnen, wenn Sie gesund sind und keine Familienangehörigen mitver­sichern müssen. 

Auch wenn Sie nicht in die Private wechseln können oder wollen, sollten Sie auf ein Plus an Leistungen nicht verzichten: Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung verbessern Sie Ihre medizinische Versorgung entscheidend und passen Ihren Versicherungsschutz an Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse an.


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Nur wenige Versicherungen sind hierzulande vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die wichtigste unter ihnen ist die Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat. Eine Krankenversicherung unterstützt die Prävention und sorgt für möglichst schnelle Genesung, indem sie – zumindest weitgehend – die Kosten für Ärzte, Medikamente, Krankenhausaufenthalt oder Verdienstausfall bei längerer Krankh...mehr ]


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Bonusprogramme machen gesetzliche Krankenkassen beliebter

Wenn man aktuell vergleicht, wie beliebt private und gesetzliche Krankenkassen sind, so stand die gesetzliche Krankenversicherung in der Vergangenheit sicherlich schon einmal schlechter da. Es gibt immer mehr Verbraucher, die sich gerne freiwillig für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden, wozu einerseits die steigenden Zusatzleistungen, andererseits aber auch Bonusprogramme viele Krankenkassen führen.

Die Wahrscheinlichkeit ist relativ hoch, dass auch Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, die ein Bonusprogramm anbietet. So gibt es beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse, eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, schon seit Jahren für Mitglieder die Möglichkeit, freiwillig an einem Bonusprogramm teilzunehmen. Dieses und andere Bonusprogramm e vieler gesetzlicher Kassen funktionieren auf einer ganz ähnlichen Basis.

Meistens kann der Versicherte am Anfang des Jahres ein sogenanntes Bonusheft bestellen, in dem in den nächsten zwölf Monaten diverse Einträge festgehalten werden können. Einen Bonus gibt es beispielsweise für bestimmte Impfungen, Blutuntersuchungen, die Teilnahme an Sportkursen oder für diverse Vorsorgeuntersuchung, wie zum Beispiel das Hautkrebsscreening. Jede Maßnahme muss sich der Versicherte lediglich vom Arzt abstempeln lassen und kann am Ende des Jahres das Bonusheft bei seiner Krankenkasse einreichen. Die so gesammelten Bonuspunkte können dann meistens entweder in Geld- oder Sachprämien eingetauscht werden.

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